Harry Potter Wiki
Advertisement

Zaubereigesetzliche Bestimmungen wurden zunächst von internationalen Zusammenkünften der Zauberer beschlossen, auf nationaler Ebene wurden Regeln mit Gesetzeskraft von einem Magischen Rat verabschiedet. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts entwickelten sich aus diesen Räten die nationalen Zaubereiministerien, die auch in der Internationalen Zauberervereinigung vertreten sind.

Die internationalen und nationalen Zaubereigesetze werden vom Zaubereiministerium überwacht. Bei schweren Gesetzesverstößen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Zaubergamot.

Bekannte zaubereigesetzliche Bestimmungen

  • 1637 Werden Benimmregeln für Werwölfe festgelegt. Es ist allerdings nicht bekannt, welche Stelle sie damals erlassen hat. Da Hermine sie für die erste Prüfung in Geschichte der Zauberei büffelt, gelten diese Benimmregeln heutzutage möglicherweise nicht mehr.
  • 1689 Nach der Unterzeichnung des Internationalen Geheimhaltungsabkommens (im Original: International Statute of Secrecy) gingen die Zauberer für immer in den Untergrund (HP VII/ 16).
  • 1692 Die "Internationale Zauberervereinigung" (im Original: International Confederation of Wizards) beschloss auf ihrem berühmten Gipfeltreffen, dass die sagenumwobenen Wesen verborgen werden sollen (Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind S. XXII).
    Außerdem wurden angemessene Sicherheitsvorkehrungen durchgesetzt, jedes Zaubereiministerium ist für die Folgen "Magischer Spiele" auf seinem jeweiligen Gebiet verantwortlich. Kennilworthy Whisp nennt die Vorfälle um die Banchory Bangers als Beispiel, um die positiven Auswirkungen des Statutes zu belegen (Quidditch im Wandel der Zeiten S. 20).
  • 1709 Ein internationaler Zaubererkonvent beschließt das Verbot der privaten Drachenzucht und -Haltung, das seit dem rechtsverbindlich ist (HPI/14).
  • 1875 Der Erlass zur vernunftgemäßen Beschränkung der Zauberei Minderjähriger wird vom britischen Zaubereiministerium verfügt. Für die Überwachung ist das Büro gegen den Missbrauch der Magie im Zaubereiministerium zuständig (HPII/2).

Geltende zaubereigesetzliche Bestimmungen ohne Zeitangabe

  • Animagus-Gesetze
    • Wer sich als Animagus willentlich in ein Tier verwandeln kann, muss sich registrieren lassen. Dabei werden Aussehen und Eigenarten seiner Animagusgestalt exakt festgehalten.
    • Da es sehr schwerwiegende Zauberunfälle geben kann, wenn eine Animagus-Verwandlung schiefgeht, soll die Ausbildung zum Animagus streng kontrolliert werden.
  • Vorschriften für die Benutzung eines Zeitumkehrers
    • Zeitumkehrer dürfen nur mit ministerieller Erlaubnis benutzt werden.
    • Zeitreisende dürfen nichts verändern, was in der Vergangenheit geschehen ist. Bereits wenn sie gesehen werden, kann dies katastrophale Auswirkungen auf ihr künftiges Dasein haben. Beispielsweise könnten sie verrückt werden, wenn sie sich selbst begegnen oder ihr zukünftiges Selbst angreifen, weil sie es für eine schwarz-magische Täuschung halten.
  • Ein nicht näher benanntes Zaubereigesetz bestimmt unter 15 B, dass nicht-menschliche magische Geschöpfe von annähernd menschlicher Intelligenz uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie magische Menschen angreifen.
  • Internationales Duellverbotsabkommen, welches im Dezember 1994 von den Transsilvaniern noch nicht unterzeichnet worden war. (HP IV/23)

Genehmigungspflichtige Zauber

  • Apparieren und Disapparieren ist erst dann zulässig, wenn magische Personen eine vom Zaubereiministerium durchgeführte Apparier-Prüfung bestanden und damit eine Apparierlizenz erworben haben. Zu der Prüfung des ministeriellen Appariertestzentrums sind nur Volljährige zugelassen.

Weitere gesetzliche Bestimmungen:

Erlass zur Befugten Beschlagnahme von Testamentsgegenständen, Ausbildungserlasse, Gesetz zum Verbot experimenteller Züchtung, Gesetz zur Kontrolle der Drachenpopulation, Richtlinien zum verantwortungsvollen Gebrauch eines Besens.

Advertisement