Im internationalen Handel gelten einige der magischen Güter als nicht- oder nur eingeschränkt verkäufliche Substanzen (im Original: Non-Tradeable Substance), die bestimmten Handelsklassen unterliegen
- Handelsklasse A umfasst die Substanzen, mit denen jeglicher Handel generell verboten ist. Unter diese Kategorie fallen unter anderem die Eier von Acromantulas, von Drachen jeder Art und von Chimären.
- Handelsklasse B enthält Substanzen, deren Handel nur beschränkt möglich ist und streng überwacht wird. Beispiele sind besondere Zaubertrankzutaten wie das Explosiv-Sekret des Erumpent und die Hörner des fast ausgerotteten Rumänischen Langhorns.
- Handelsklasse C erfasst Güter, deren Handel ebenfalls strengen Kontrollen unterworfen wird. Dazu gehören unter anderem Giftige Tentakelsamen.
Da diese Handelsverbote primär Erzeugnisse von Magische Tierwesen betreffen, sind die Handelsklassen zumindest früher von der Abteilung zur Führung und Aufsicht Magischer Geschöpfe durchgeführt worden.
Wie dies heutzutage ist und inwieweit diese Handelsverbote von magischen Gemeinschaften anderer Länder anerkannt werden, ist nicht bekannt.