Als Reaktion auf die lästige Verfolgung der Zauberer und Hexen durch Muggel wurde in der Magischen Welt am Ende des 17. Jahrhunderts auf internationaler Ebene beschlossen, alle Magie vor Muggelaugen zu verbergen. Die Geheimhaltung der Magie (im Original: Wizarding Secrecy) umfasste etliche Bereiche, dadurch wurde die Diskussionen teilweise über Jahre hinziehen, bis schließlich international verbindliche gesetzliche Regelungen erzielt werden konnten. Erst im Jahr 1692 einigte die Internationale Zauberervereinigung sich auf ein Geheimhaltungsabkommen.
In den Jahren davor wurde es schrittweise erarbeitet und in den Folgejahren weiter ausgearbeitet, sodass unter anderem die Geheimhaltungsvorschriften zum Verstecken Magischer Wesen erst allmählich auf immer mehr Arten ausgedehnt wurden.
In Bathilda Bagshots historischer Zauberei-Chronik wird angegeben, dass bereits im Jahr 1689 das Statut Abkommen zur Geheimhaltung der Magie vom britischen Zaubereiministerium unterzeichnet wurde. Aus diesem Anlass tauchten viele britische Zaubererfamilien gemeinsam innerhalb einzelner Muggelorte unter, damit sie sich mit gegenseitiger Unterstützung unerkannt in ihrer neuen Umgebung bewegen konnten (HP VII/16).
Für die Einhaltung der damals festgelegten Geheimhaltungsvorschriften sind die nationalen Zaubereiministerien verantwortlich. Die Vielzahl neuer Aufgaben, wie insbesondere die:
- Einrichtung von Reservaten für besonders auffällige Tierwesen,
- das Unortbarmachen magieverdächtiger Orte und das Verbergen magischer Sport- und Spielveranstaltungen
führte zur Neueinrichtung der Abteilung für Magische Spiele und Sportarten. Sowie etlicher Ämtern und Büros, die ausschließlich mit der Einrichtung geheimniswahrender Maßnahmen, der Erarbeitung geheimnissichernder Gesetze, der Ahndung von Verletzungen der Geheimhaltung und mit diesbezüglichen praktischen Unfallbeseitigungen zu tun haben.
Bekannte Verstöße gegen die Geheimhaltungsvorschriften[]
- Anblick magieverdächtiger Wesen durch Muggel
- Private Drachenhaltung ist zaubereigesetzlich verboten, weil Drachen als Haustiere nicht geheim gehalten werden können. Hagrid verstößt zwar gegen das Verbot, aber es kommt nicht zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltung (HP I/14).
Von Tierwesen selbst verursachte Verstöße s. Gemeiner Walisischer Grünling und Kelpie - Zaubern vor Muggeln
- wird Harry mehrfach vorgeworfen und bringt ihm eine Vorladung zur Anhörung vor dem Zaubergamot ein (HP II/2, HP V/2).
Politisch beabsichtigte Verstöße s. Carlotta Pinkstone - Nutzung verzauberter Gerätschaften vor Muggeln
- Wegen des Fliegens mit einem von ihm selbst verzauberten Ford Anglia durch seinen minderjährigen Sohn Ron wird Arthur Weasley zu einer ministeriellen Untersuchung vorgeladen und zu einer hohen Geldbuße verurteilt (HP II/6).
- Magische Anti-Muggel-Scherze
- werden von verschiedenen Abteilungen und Büros des Zaubereiministeriums geahndet und führen im Falle von Willy Widdershins schließlich zu einer Haftstrafe in Askaban (HP V/22).
- Herrschaft der Magier über Muggel
- Die immer wieder aufflackernden schwarz-magischen Vorstellungen, kraft der eigenen magischen Macht über die „minderwertigen“ Muggel zu herrschen, hebeln die Geheimhaltung der Magie aus. Diese Vorstellungen teilte der 18-jährige Albus Dumbledore mit seinem Jugendfreund Gellert Grindelwald (HP VII/18)