Im Jahr 1875 ist der noch heute gültige Erlass zur vernunftgemäßen Beschränkung der Zauberei Minderjähriger (im Original: Decree for the Reasonable Restriction of Underage Sorcery) verabschiedet worden. Er einschränkt ein, wann und wo Hexen und Zauberer zaubern dürfen, wenn sie bislang nicht volljährig sind:
- In Abschnitt C ist festgelegt, dass minderjährige magische Menschen außerhalb ihrer Schule für Hexerei und Zauberei nicht zaubern dürfen.
- Als Ausnahmeregelung sieht § 7 des Erlasses vor, dass in außergewöhnlichen, insbesondere in lebensgefährlichen Situationen auch minderjährige magische Menschen Zauber ausüben dürfen.
Verstöße gegen das Zaubereiverbot werden im Britischen Zauberreiministerium durch magische Aufspürmittel automatisch sofort erfasst und geahndet. Da aber nur festgehalten wird, wo ein Zauber ausgeführt worden ist, betrifft dies nur magische Jugendliche, die sich in Muggelumgebungen aufhalten (bei anderen wird davon ausgegangen, dass die anwesenden erwachsenen Zauberer oder Hexen gezaubert haben).
Ereignisse in den Harry Potter Büchern[]
Harry Potter kommt mehrfach in Konflikt mit dieser zaubereigesetzlichen Vorschrift:
- In seinen Sommerferien 1992 droht ihm das Zaubereiministerium einen Schulverweis an, weil er einen Schwebe-Zauber ausgeführt haben soll. Dieser Zauber hat zwar tatsächlich im Ligusterweg 4 stattgefunden, aber nicht Harry, sondern der Hauself Dobby hat ihn angewandt (HP II/2).
- Während der Sommerferien 1993 verliert Harry die Beherrschung und lässt unwillkürlich die fiese Tante Magda magisch wie einen aufgeblasenen Ballon an die Decke steigen(HP III/2).
Dies wird im Zaubereiministerium zwar sofort registriert und magisch wieder in Ordnung gebracht, führt aber wider Erwarten nicht zu Konsequenzen für Harry (HP III/3). - In den Sommerferien 1995 muss Harry sich und seinen Cousin Dudley mit einem Patronus-Zauber gegen einen Dementorenangriff verteidigen. Wegen dieses Zaubers muss er sich bei einer Anhörung vor dem Zaubergamot rechtfertigen (HP V/1).